AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
doinstruct Software GmbH
Rheinstraße 10,
49090 Osnabrück
1. Geltungsbereich derAllgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zusammen mit dem Bestellformular nebst dessen Anlagen regeln die vertragliche Beziehung zwischen uns, der doinstruct software GmbH, Rheinstrasse 10, 49090 Osnabrück, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB216222, („doinstruct“) und dem Kunden abschließend („Vertrag“).
1.2 Mit Übermittlung eines Bestellformulars an den Kunden gibt doinstruct ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Durch Rücksendung des unterzeichneten Bestellformulars nimmt der Kunde das Angebot von doinstruct an. Zur Unterzeichnung des Bestellformulars kann sich der Kunde eines elektronischen Signaturtools (z. B. PandaDoc) bedienen.
1.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Bestellformular und seinen Anlagen, gehen das Bestellformular und seine Anlagen diesen AGB vor.
1.4 Bei dem Kunden handelt es sich um einen Unternehmer im Sinne von § 14 Abs.1 BGB, d. h. um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt dies durch Unterzeichnung des Bestellformulars.
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn doinstruct ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1 doinstruct bietet eine digitale Plattform für das Onboarding und die Schulung von Mitarbeitern insbesondere mittels Video-on-Demand an („Online-Schulungsdienst“). Der Online-Schulungsdienst ermöglicht es Mitarbeitern, selbständig themenbezogene Inhalte und Tests mittels einer Web-App über das Internet, internet-fähigen Fernseher, Computer, Smartphones und/oder andere internet-fähige Geräte („Endgeräte“) abzurufen und zu absolvieren.
2.2 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche, auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Gewährung der Nutzung des Online-Schulungsdienstes durch Anwender mittels Software as a Service (SaaS) über eine cloud-basierte Web-App.
2.3 Der Kunde wählt die für ihn passenden, von doinstruct zur Verfügung gestellten Inhalte der Schulungen in einem nach Vertragsschluss stattfindenden gemeinsamen Kickoff-Meeting mit doinstruct aus („Schulungsinhalte“). Die Parteien stimmen sich während der Vertragslaufzeit regelmäßig über die Schulungsinhalte, deren Auswahl und gegebenenfalls erforderliche Aktualisierungen der Schulungsinhalte ab. Ziffer 3.5 bleibt unberührt.
2.4 Der Kunde bzw. dessen Anwender können neben den Schulungsinhalten auch vom Kunden in den Online-Schulungsdienst eingestellte Kundeninhalte (wie in Ziffer 4.2 definiert) im Online-Schulungsdienst verwenden.ntag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet („Servicezeiten“).
3. Leistungen von doinstruct, Änderungsvorbehalt
3.1 doinstruct gewährt dem Kunden für die Laufzeitdes Vertrages die Nutzung der jeweils aktuellen Version des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte für die im Bestellformular vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern („Anwender“) mittels Zugriffs durch eine Web-App.
3.2 Anwender können Organmitglieder und Mitarbeiterdes Kunden, verbundener Unternehmen i. S. v. § 15 AktG oder Beauftragter des Kunden sein. Der Kunde haftet für Verstöße der Anwender wie für eigene Verstöße, unabhängig davon, ob die Anwender Organmitglieder und Mitarbeiter des Kunden, verbundener Unternehmen i. S. v. § 15 AktG oder Beauftragter des Kunden sind.
3.3 doinstruct übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss einen individuellen Zugangslink für jeden Anwender. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde zuvor an doinstruct die folgenden Angaben in Bezug auf den jeweiligen Anwender zur Verfügung gestellt hat:
(a) Vor- und Nachname;
(b) Personalnummer;
(c) erster Arbeitstag; und
(d) Sprache.
Stellt der Kunde doinstruct freiwillig die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer eines Anwenders zur Verfügung, kann der Zugangslink nicht nur als QR-Code, sondern auch per E-Mail oder SMS an den Anwender übermittelt werden.
3.4 doinstruct beabsichtigt, den neuesten Stand der Technik zu verwenden und ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades des Online-Schulungsdienstes durchzuführen oder einzuführen, neue Features zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Features vorzunehmen, um den Online-Schulungsdienst zu verbessern und ihn insbesondere an technische Entwicklungen, eine geänderte Rechtslage oder neue kommerzielle Anforderungen anzupassen.
3.5 doinstruct beabsichtigt, die Schulungsinhalte auf dem neuesten Stand zu halten und ist berechtigt, die Schulungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren, um diese insbesondere an neue gesetzliche Vorgaben oder neue Vorgaben oder Empfehlungen der Berufsgenossenschaften anzupassen oder ihre didaktische Qualität zu verbessern.
3.6 Eine Anpassung des Online-Schulungsdienstes auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet doinstruct nicht, es sei denn die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
3.7 doinstruct stellt lediglich die IT-Funktionen des Online-Schulungsdienstes zur Verfügung. doinstruct ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Routerausgang des doinstruct-Rechenzentrums oder des Rechenzentrums seines Unterauftragnehmers, über dessen Server der Online-Schulungsdienst betrieben wird („Übertragungspunkt“). doinstruct ist nicht verantwortlich für Störungen über den Übertragungspunkt hinaus.
3.8 Die Bereitstellung des notwendigen Internetzugangs ist nicht Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist für die Beschaffung und Instandhaltung der notwendigen Hardware und Verbindungen zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen verantwortlich, die zum Abruf des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte technisch erforderlich sind. doinstruct haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über fremde Kommunikationsnetze erfolgt. doinstruct haftet auch nicht für Störungen der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kunden verursacht werden.
3.9 Die Wiedergabequalität der Schulungsinhalte kann je nach Endgerät des Anwenders variieren und ist von verschiedenen Faktorenabhängig, wie insbesondere dem Aufenthaltsort des jeweiligen Anwenders, der verfügbaren Bandbreite oder der Geschwindigkeit der Internetverbindung. Für die Wiedergabequalität der Schulungsinhalte übernimmt doinstruct keine Haftung, da diese nicht Bestandteil des Online-Schulungsdienstes ist.
3.10 doinstruct steht es frei, seine Leistung entsprechend den Bestimmungen des Vertrages durch Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu erbringen.
4 Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
4.1 doinstruct räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages hiermit für die im Bestellformular vereinbarte Anzahl an Anwendern ein einfaches, nicht unter lizenzierbares und nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte ein.
4.2 Der Kunde räumt doinstruct ein einfaches, nicht unter lizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die vom Kunden in den Online-Schulungsdienst eingegebenen Daten und Inhalte, insbesondere von ihm erstellte Lerninhalte, („Kundeninhalte“) zur Vertragserfüllung gemäß den Bestimmungen und für die Laufzeit des Vertrages zu nutzen.
4.3 Der Kunde garantiert, dass er nur Kundeninhalte in den Online-Schulungsdienst einstellt, die
(a) keine Rechte Dritter verletzen und zu deren Nutzung der Kunde uneingeschränkt berechtigt ist;
(b) mit geltendem Recht vereinbar sind, insbesondere keine strafbaren oder sonst rechtswidrige Inhalte enthalten; und
(c) keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
Der Kunde stellt doinstruct im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Verletzung dieser Pflichten vollumfänglich frei.
4.4 Der Online-Schulungsdienst und sämtliche Schulungsinhalte sind ausschließlich für die interne Nutzung des Kunden, mit ihm verbundener Unternehmen i. S. v. § 15 AktG und Beauftragter des Kunden bestimmt und dürfen nur von Anwendern genutzt werden. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte nicht gestattet.
4.5 Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Schulungsdienstes oder der Schulungsinhalte durch den Kunden ist doinstruct berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
4.6 Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) den Online-Schulungsdienst oder Schulungsinhalte entgegen den Bestimmungen des Vertrages vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet oder sonst verändert, öffentlich vorführt, lizenziert, verkauft oder sonst gewerblich nutzt, dekompiliert oder zurückentwickelt;
(b) Schulungsinhalte speichert;
(c) den Kopierschutz des Online-Schulungsdienstes verändert, entfernt oder umgeht;
(d) den Online-Schulungsdienst zur Verbreitung von Inhalten nutzt, die Rechte Dritter verletzen (z. B.Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) und/oder strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte enthalten;
(e) Kundeninhalte in den Online-Schulungsdienst einstellt, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen; oder
(f) Kundeninhalte in den Online-Schulungsdienst einstellt, die Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
4.7 Missbräuchliche Nutzungen durch Anwender werden dem Kunden zugerechnet.
4.8 doinstruct ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung des Online-Schulungsdienstes durch geeignete technische Maßnahmen zu überwachen und ggf. durchzusetzen, z. B. durch Einschränkung oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Kundeninhalten, die der Kunde unter Verstoß gegen geltendes Recht oder diesen Vertrag eingestellt hat. doinstruct behält sich außerdem das Recht vor, die Zugangsdaten des Kunden und/oder der Anwender aus Sicherheitsgründen zu ändern; in einem solchen Fall wird doinstruct den Kundenunverzüglich über eine solche Änderung der Zugangsdaten informieren.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
(a) die an ihn übermittelten Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben uns sie dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren;
(b) doinstruct bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Schulungsdienstes oder von Schulungsinhalten unverzüglich in Textform (E-Mail ausreichend) zu informieren;
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass jeder Anwender auf die in Ziffer 5.1 genannten Pflichten hingewiesen wird und diese einhält.
6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, doinstruct die im Bestellformular angegebene Nutzungsgebühr und die ebenfalls dort angegebene Plattform-Fee zu zahlen.
6.2 Mit Beginn des zweiten Vertragsjahres erhöhen sich die Nutzungsgebühr und die Plattform-Fee jährlich automatisch um 3%, ausgehend von der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Nutzungsgebühr und Plattform-Fee.
6.3 Die Nutzungsgebühr und die Plattform-Fee werden erstmalig mit Vertragsabschluss erhoben. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung jährlich jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres durch Stellung einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung seitens doinstruct. Die Nutzungsgebühr und die Plattform-Fee sind nach Eingang der entsprechenden Rechnung beim Kunden fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
7 Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes, Störungsbehebung
7.1 doinstruct gewährleistet eine technische Mindestverfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes von 99 % im Jahresdurchschnitt. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden und der Anwender, sämtliche Hauptfunktionen des Online-Schulungsdienstes zu nutzen. Wartungszeiten, Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit sowie Unterbrechungen infolge von Updates gelten als Zeiten der Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
7.2 doinstruct wird nach eigenem Ermessen Wartungen an dem Online-Schulungsdienst vornehmen sowie Updates installieren und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung sowie Updates werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, eine Wartung muss aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeitvorgenommen werden.
7.3 Der Kunde hat seinerseits festgestellte Störungen unverzüglich an die nachfolgenden Kontaktdaten in Textform (E-Mail ausreichend) zu melden. Eine Störungsbehebung durch doinstruct ist, soweit technisch möglich, Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet („Servicezeiten“).
Kontaktdaten:
doinstruct software GmbH
Rheinstraße 10
49090 Osnabrück, Deutschland
E-Mail: post@doinstruct.com
7.4 doinstruct unterteilt auftretende Störungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in folgende Kategorien:
(a) Schwerwiegende Störungen: Störungen, die eine Nutzung des Online-Schulungsdienstes insgesamt oder einer Hauptfunktion des Online-Schulungsdienstes unmöglich machen.
(b) Erhebliche Störungen: Störungen der Haupt- oder Nebenfunktionen des Online-Schulungsdienstes, die einer Nutzung des Online-Schulungsdienstes nicht entgegenstehen, sie aber wesentlich erschweren und nicht nur unerheblich sind.
(c) Unerhebliche Störungen: Störungen, die einer Nutzung des Online-Schulungsdienstes nicht entgegenstehen, sie aber beinträchtigen, allerdings nur unerheblich.
7.5 doinstruct behebt Störungen binnen nachfolgender Behebungszeiten (jeweils „Behebungszeit“):
(a) Schwerwiegende Störungen: unverzüglich, auch außerhalb der Servicezeiten;
(b) Erhebliche Störungen: binnen zwölf Stunden innerhalb der Servicezeiten.
Die jeweilige Behebungszeit beginnt mit Erhalt der Störungsmeldung und setzt voraus, dass der Kunde doinstruct die Störung des Online-Schulungsdienstes innerhalb der Servicezeiten an o.g. Kontaktdaten in Textform (E-Mail ausreichend) gemeldet hat. Stellt doinstruct fest, dass es eine Störung nicht innerhalb der jeweils geltenden Behebungszeit beheben kann, teilt doinstruct dem Kunden unverzüglich die zusätzlich benötigte Zeit zur Störungsbehebung in Textform (E-Mail ausreichend) mit.
7.6 Die Behebung unerheblicher Störungen liegt im Ermessen von doinstruct.
8 Gewährleistung
8.1 doinstruct gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes gemäß den Bestimmungen und für die Laufzeit dieses Vertrages und wird den Online-Schulungsdienst in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
8.2 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des Online-Schulungsdienstes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
8.3 Der Kunde hat doinstruct jegliche seinerseits festgestellten Mängel unverzüglich in Textform (E-Mail ausreichend) anzuzeigen.
8.4 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
9 Haftungsbeschränkung
9.1 doinstruct haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung in Ziffer 9.1 haftet doinstruct bei leichtfahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Die verschuldens-unabhängige Haftung gem.§ 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschlussvorlagen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Online-Schulungsdienst wesentliche Eigenschaft.
9.4 doinstruct haftet für den Verlust von Daten nach den vorstehenden Absätzen nur, wenn der Kunde diesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien oder für Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.6 doinstruct übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Cloud.
9.7 doinstruct übernimmt keine Haftung für Kundeninhalte.
9.8 Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von doinstruct, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10 Verjährung
Ansprüche des Kunden aus der Verletzung einer Pflicht, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11 Vertraulichkeit
11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, Daten, Know-how und Fachkenntnisse wissenschaftlicher, technischer, ingenieurtechnischer, betrieblicher, marketingbezogener, kommerzieller oder wirtschaftlicher Art, unabhängig davon, ob sie in digitaler oder anderer aufgezeichneter Form vorliegen, und die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind und dem Empfänger von der offenlegenden Partei offengelegt oder zugänglich gemacht werden.
11.2 „Empfänger“ ist jede Partei, soweit sie Vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält.
11.3 „Berechtigter Empfänger“ ist der Empfänger, seine Organe, Mitarbeiter und Beauftragte sowie die Organe, Mitarbeiter und Beauftragte verbundener Unternehmen i. S. v. § 15 AktG, jeweils in dem Umfang, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zur Nutzung des Online-Schulungsdienstes erforderlich ist (= „Need-to-know-Prinzip“).
11.4 „Mitarbeiter“ sind Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter.
11.5 Der Empfänger verpflichtet sich,
(a) alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei in Textform nicht an Dritte (mit Ausnahme der Berechtigten Empfänger) weiterzugeben;
(b) die Vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus diesemVertrag zu verwenden;
(c) angemessene, zumindest marktübliche Vorkehrungen zu treffen, um Vertrauliche Informationen vor Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen, und zumindest die Vorkehrungen zu treffen, durch die der Empfänger besonders sensible Informationen über sein eigenes Geschäft schützt; und
(d) die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Empfänger erfährt, dass Vertrauliche Informationen an einen Dritten weitergegeben oder von einem Dritten erlangt wurden (außer in den Fällen, in denen dies nach diesem Vertrag zulässig ist).
11.6 Die in Ziffer 11.5 aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht, soweit
(a) die offenlegende Partei der Offenlegung Vertraulicher Informationen im Einzelfall zuvor in Textform zugestimmt hat;
(b) Informationen vor ihrer Offenlegung gegenüber dem Empfänger allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten öffentlich werden;
(c) Informationen dem Empfänger bereits vor ihrer Offenlegung bekannt waren und für die nachgewiesen werden kann, dass keine Geheimhaltungspflichten verletzt wurden;
(d) Informationen dem Empfänger auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei oder ihren professionellen Beratern zur Verfügung gestellt wurde, vorausgesetzt, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung nicht wusste und vernünftigerweise nicht hätte wissen können, dass diese Quelle an eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der offenlegenden Partei gebunden ist;
(e) ein Berechtigter Empfänger aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung und/oder einer behördlichen Entscheidung Vertrauliche Informationen offenlegen muss; oder
(f) die Offenlegung unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des anwendbaren zwingenden Rechts erfolgt, das die Offenlegung ausdrücklich erlaubt.
11.7 Der Empfänger stellt sicher, dass jeder Berechtigte Empfänger, der Vertrauliche Informationen erhält, (vor der Offenlegung der Vertraulichen Informationen) auf die Bedingungen dieser Vereinbarung hingewiesen wird, mit Ausnahme von Berechtigten Empfängern, die Berater sind, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur beruflichen Schweigepflicht verpflichtet sind. Der Empfänger haftet für Verstöße seiner Berechtigten Empfänger gegen diese Vereinbarung in gleicher Weise wie für seine eigenen Verstöße.
11.8 Die Verpflichtungen nach Ziffer 11 gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Gesetzliche Bestimmungen über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.
12 Datenschutz
12.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
12.2 Die Parteien schließen hiermit den in Anlage 1 enthaltenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
13 Nennung als Referenzkunde
13.1 doinstruct ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden öffentlich bzw. gegenüber Dritten zu nennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen. Im Fall des Widerrufs bleibt doinstruct berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
13.2 Die Nennung als Referenzkunde kann dabei auch online, etwa auf der Unternehmenswebseite von doinstruct, und einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt doinstruct zu diesem Zweck ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
14 Laufzeit
14.1 Der Vertrag hat eine feste, im Bestellformular angegebene, Laufzeit („Festlaufzeit“). Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien der jeweils anderen Partei mindestens sechs Monate vor Ende der Laufzeit kündigt.
14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einwichtiger Grund für doinstruct liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus den Ziffern 5 und 11 verstößt.
14.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber doinstruct nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von doinstruct anerkannt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Das Recht des Kunden, nicht geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt unberührt.
15.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Textform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Formerfordernisses.
15.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Die Parteien vereinbaren Osnabrück als ausschließlichen Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.